ERGOTHERAPIE

gehört zu den medizinisch-technischen Berufen und muss ärztlich verordnet werden. 

Benötigt Ihr Kind eine ergotherapeutische Abklärung und/oder Behandlung, so brauchen Sie vom Kinderarzt eine Verordnung für Ergotherapie (10 Ergotherapieeinheiten à 60 Minuten).

Nach der ersten Therapieeinheit kann diese Verordnung gemeinsam mit dem Behandlungskonzept der ErgotherapeutIn von Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden. So können Sie einen Teil der Therapiekosten (je nach Krankenkasse ca. 50- 80%) refundiert bekommen. 

 

LINKS

https://www.ergotherapie.at/imagefilme

Ergotherapie Austria- Bundesverband der ErgotherapeutInnen Österreichs

Wikipedia – Freie Enzyklopädie

Ergotherapie Ausbildungen

FH Campus Wien

Literaturempfehlungen

      

Ergotherapie Zehner